Die ISO/IEC 21964 (DIN 66399) definiert sieben Sicherheitsstufen für die Vernichtung von Daten mit Aktenvernichtern. Als Faustregel gilt dabei: Je größer die Zahl hinter dem P, desto kleiner die geshredderten Partikel und desto unwahrscheinlicher die Wiederherstellung der Informationen. Die passende Sicherheitsstufe ergibt sich somit aus den Inhalten der zu vernichtenden Daten: je sensibler die Inhalte, desto höher die empfohlene Sicherheitsstufe.